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   LG Hamburg, 17.03.2023 - 324 O 513/22   

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LG Hamburg, 17.03.2023 - 324 O 513/22 (https://dejure.org/2023,16862)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.03.2023 - 324 O 513/22 (https://dejure.org/2023,16862)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. März 2023 - 324 O 513/22 (https://dejure.org/2023,16862)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Voraussetzungen für Inanspruchnahme von Satirefreiheit

Verfahrensgang

 
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  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.03.2023 - 324 O 513/22
    Der verfassungsrechtliche Schutz der Einkleidung einer Aussage in eine Fotomontage entfällt aber nicht vollständig, wenn die isolierbaren Einzelteile je für sich betrachtet entstellend wirken (BVerfG, Beschl. v. 14.02.2005 - 1 BvR 240/04 -, Rn. 20 f.).

    Demgemäß handelt es sich auch dann um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die einer zutreffenden Meinungsbildung nicht dienen kann, wenn fotografische Abbildungen zwar in satirischen Kontexten verwendet, die Manipulation für den Betrachter aber nicht erkennbar ist, so dass er die Veränderung nicht als Teil der für satirische Darstellungen typischen Verfremdungen und Verzerrungen deuten und damit für seine Meinungsbildung bewertend einordnen kann (BVerfG, Beschl. v. 14.02.2005 - 1 BvR 240/04 -, Rn. 26).

  • BGH, 10.01.2017 - VI ZR 561/15

    Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung

    Auszug aus LG Hamburg, 17.03.2023 - 324 O 513/22
    Enthält der satirische Beitrag eine unrichtige Tatsachenbehauptung, so kommt es für die rechtliche Beurteilung auch darauf an, ob für den Empfänger erkennbar ist, dass es sich dabei um eine für die Satire typische Verfremdung oder Übertreibung handelt, er sie also für seine Meinungsbildung bewertend einordnen kann, oder ob er zu der irrigen Einschätzung kommen kann, die Aussage sei tatsächlich wahr (BGH, Urt. v. 10.01.2017 - VI ZR 561/15 -, Rn. 10 - 12).

    Der Bundesgerichtshof hält vielmehr fest: "Entscheidend ist, welche Botschaft bei den Zuschauern der Sendung ankommt" (BGH, Urt. v. 10.01.2017 - VI ZR 561/15 -, Rn. 13).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.03.2023 - 324 O 513/22
    Zum Inhalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gehört die Darstellung der eigenen Person; gewährleistet ist insbesondere der Schutz vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (BVerfG, Beschl. v. 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 -, BVerfGE 114, 339-356, Rn. 25).
  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08

    Spielfilm über "Kannibalen von Rotenburg" darf gezeigt werden

    Auszug aus LG Hamburg, 17.03.2023 - 324 O 513/22
    Ob eine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt oder der Eingriff geduldet werden muss, ist für den zu beurteilenden Einzelfall im Rahmen einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung der betroffenen Grundrechte zu entscheiden (BGH, Urt. v. 26.05.2009, Az. VI ZR 191/08, Rn 14, m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02

    BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen

    Auszug aus LG Hamburg, 17.03.2023 - 324 O 513/22
    Das Bundesverfassungsgericht trat damit der Ansicht des Bundesgerichtshofs entgegen, der zuvor vertreten hatte, dass keine "sezierende" Betrachtung verschiedener Einzelteile einer Satire erfolgen dürfe, sondern die Satire im Gesamtzusammenhang zu bewerten sei (BGH, Urt. v. 30.09.2003 - VI ZR 89/02 -, BGHZ 156, 206-216, Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 08.09.2015 - 7 U 121/14

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unwahre

    Auszug aus LG Hamburg, 17.03.2023 - 324 O 513/22
    Eine unrichtige Information, die der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Möglichkeit zutreffender Meinungsbildung nicht dienen kann, ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit auch dann kein schützenswertes Gut, wenn die Information in einem satirischen Kontext erfolgt (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 08.09.2015 - 7 U 121/14 -, Rn. 24).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung

    Auszug aus LG Hamburg, 17.03.2023 - 324 O 513/22
    Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die Maßstäbe für die Beurteilung der Einkleidung einer Satire weniger streng sind als die für die Bewertung des Aussagekerns (BVerfG, Beschl. v. 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96 - Rn. 13).
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